Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firevision Austria GmbH, Gewerbestrasse 1/2, 5325 Plainfeld, Österreich.
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der FIREVISION Austria GmbH und Kunden über unseren Online-Shop oder anderweitig abgeschlossen werden. Wir unterscheiden in diesen AGB zwischen Konsumenten (Verbrauchern im Sinne des KSchG) und Unternehmern (B2B). Sofern in diesen AGB von 'Unternehmern' die Rede ist, gelten diese Bestimmungen nicht für Verbraucher.
Für Unternehmer gilt: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Angebote und Preise
Für Verbraucher verstehen sich alle angegebenen Preise als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer zuzüglich Versandkosten. Im B2B-Bereich (gegenüber Unternehmern) werden die Preise als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, sind jedoch unverbindlich.
Exportlieferungen werden grundsätzlich in Euro verrechnet und sind auch in Euro zu bezahlen. In den Nettolistenpreisen der FIREVISION Austria Heizkessel und Wohnraumöfen sind die Kosten für Versand bzw. Transport, Verpackung, Fracht, Porto und Transportversicherung inkludiert. Mehrwertsteuer siehe Punkt 2.1. Kosten für Montage, Anschluss und Inbetriebnahme sind darin nicht enthalten.
3. Auftragsannahme, Auftragserteilung
Wird an FIREVISION Austria GmbH ein Auftrag erteilt, kommt ein Vertrag erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Übersendung der Faktura seitens FIREVISION Austria GmbH zustande. Der Kunde ist verpflichtet, bei Auftragserteilung sämtliche Produktions- und Kommissionierung der Ware notwendigen Unterlagen und Details vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Bestellung spätestens 21 Tage vor dem gewünschten Liefertermin so zu detaillieren, dass die Lieferfristen eingehalten werden können. Erfolgt von Seiten eines Unternehmers (B2B) ein nachträglicher Auftragsrücktritt bzw. Storno, so ist FIREVISION Austria GmbH berechtigt, eine Stornogebühr von mindestens 25 % des Auftragswertes zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern greifen die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Versand, Verpackung, Lieferung
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Firmensitz der FIREVISION Austria GmbH in A – 5325 Plainfeld, Gewerbestraße 1 Top 2. Auf Verlangen von FIREVISION Austria GmbH hat der Kunde die Transportkosten samt den Warenkosten unmittelbar zu entrichten und/oder zu bevorschussen.
Ist Abholung vereinbart, hat der Kunde innerhalb 14 Tagen, ab Mitteilung von FIREVISION Austria GmbH über die Versandbereitschaft, die Ware zu übernehmen. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, gelten für alle Lieferungen die INCOTERMS 2020, als Lieferklausel DPU.
Lieferungen ins Nicht-EU-Ausland (z.B. Schweiz): Für Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union (Drittländer) berechnen wir keine Umsatzsteuer (Ausfuhrlieferung, 0% MwSt.). Bitte beachten Sie jedoch, dass bei der Einfuhr in das Bestimmungsland lokale Einfuhrumsatzsteuern, Zölle und eventuelle Abfertigungsgebühren anfallen. Diese Kosten sind vom Käufer in voller Höhe zu tragen.
Geoblocking & "Shop like a local": Gemäß der EU-Geoblocking-Verordnung diskriminieren wir keine Kunden aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Jeder Kunde kann in unserem Shop einkaufen. Wir bieten jedoch nur einen direkten Versand nach Österreich und Deutschland an. Kunden aus anderen Ländern haben die Möglichkeit, eine Lieferadresse in Österreich oder Deutschland ("Shop like a local") anzugeben oder die Abholung der Ware auf eigene Kosten an unserem Firmenstandort zu organisieren.
5. Gefahrenübergang und Abnahme
Der Gefahrenübergang bei Lieferung geht bei der Lieferklausel DPU nach erfolgter Ablieferung beim Kunden oder an der vom Kunden georderten Adresse auf den Kunden über, sobald die Ware vom anliefernden Fahrzeug zu ebener Erde oder Rampe, an der dafür vorgesehenen und technisch möglichen Stelle abgeladen wurde. Für den Versand gelten im Übrigen die Bestimmungen der ONCOTERMS 2020.
6. Inbetriebnahme
Auf Wunsch des Kunden wird in einem Angebot von FIREVISION Austria GmbH die Inbetriebnahme preislich mitgeführt bzw. angeführt. Nach erfolgter Montage bzw. Einbau des Gerätes ist das ausführende Unternehmen (Kunde auch Fachbetrieb genannt und/oder Endkunde) verpflichtet, eine Inbetriebnahme für das FIREVISION Gerät bei FIREVISION Austria GmbH schriftlich auszulösen.
Die Inbetriebnahme hat von einem FIREVISION Austria GmbH Werkskundendienst oder einem Techniker mit Schulungs-Technik-Wartung-Inbetriebnahme-Zertifikat für das vorliegende Produkt zu erfolgen. Geschieht das nicht, erlischt der Gewährleistungsanspruch.
7. Behördliche Genehmigungen
Erforderliche behördliche Genehmigungen für Installationen und den Betrieb von Heizanlagen jeglicher Art, Form und Bauweise sind vom Kunden (Fachbetrieb), als auch vom Endkunden, zu erbringen.
8. Vorarbeiten, Arbeiten, Montage
Bei sämtlichen Vorarbeiten, Arbeiten und Montage (z. B. Böden, Sockeln, Tragwände, technische Anschlüsse, Umbauarbeiten, Wasseranschlüsse, Stromanschlüsse, Kaminberechnungen, Kaminprüfungen, Kaminbauten bzw. Kaminumbauten, Potierrohre, Rauchabzugskanäle, etc.) müssen Fachbetriebe vom Kunden, durch den Kunden beauftragt und zur Überwachung und Ausführung zugezogen werden, die den gesetzlichen baulichen-, behördlichen- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen.
9. Zahlung
Zahlungen sind laut Zahlungsbedingungen auf der Rechnung zu leisten. Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, sind Zahlungen unverzüglich nach Erhalt der Faktura fällig. Bei Zahlungsverzug von Verbrauchern berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. sowie zweckentsprechende und angemessene Mahnspesen in Höhe von max. 5,00 Euro pro Mahnung. Bei Unternehmern (B2B) berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz sowie einen Pauschalbetrag von 40,00 Euro als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB.
Bei Lieferungen mit einem Auftragswert von mehr als Euro 10.000,00 behält sich FIREVISION Austria GmbH das Recht vor, eine Vorauszahlung von mindestens 2/3 des Auftrags- bzw. Bestellwertes ohne Abzug vom Kunden zu verlangen.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C) und Rücknahme bei Unternehmern (B2B)
Für Unternehmer (B2B) ist ein Widerruf oder eine Rückgabe von mängelfreier Ware grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmsweise vereinbarte Rücknahmen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Unternehmers unter Abzug einer Manipulationsgebühr.
Für Verbraucher (B2C) gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nach dem FAGG: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Ware in Besitz genommen haben. Details hierzu sowie das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer separaten Widerrufsbelehrung im Webshop.
Wertersatz (B2C): Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, haben Sie Wertersatz für einen Wertverlust der Waren zu leisten, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang (z.B. Einbau oder fehlerhafte Testinbetriebnahme von Heizungsteilen) zurückzuführen ist.
11. Rücktritt und Verzug
Erfüllt ein Teil den Vertrag nicht oder kommt er in Verzug, ist der andere Teil unter Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Tritt ein Unternehmer (B2B), ohne dazu berechtigt zu sein vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so steht FIREVISION Austria GmbH das Wahlrecht zu, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder eine Konventionalstrafe von 20 % des Bruttoauftragsbetrages als vereinbart geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere alle Einwirkungen von Naturgewalten (Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Sturm, Überschwemmungen, Seuchen, Epidemien, Pandemien), Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streiks, Sabotage u. a.
12. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.Zusätzlich gilt für Unternehmer (B2B): Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenüber FIREVISION Austria GmbH bestehenden Verbindlichkeiten aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von FIREVISION Austria GmbH.
13. Untersuchungs- und Rügepflicht (nur für Unternehmer)
Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung gemäß § 377 UGB zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich und mit Bildmaterial dokumentiert anzuzeigen. Unterlässt der Unternehmer die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt und sämtliche Ansprüche (Gewährleistung, Schadenersatz wegen Mangelhaftigkeit, Irrtumsanfechtung) sind ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt diese Rügepflicht nicht.
14. Gewährleistung und Fachbetriebspflicht
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ersatzteile und Anlagen für Heizungssysteme fachgerecht montiert werden müssen. Schäden und Mängel, die durch unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme oder mangelnde Wartung (insbesondere durch Nicht-Fachbetriebe) entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Für Verbraucher: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (2 Jahre ab Übergabe bei beweglichen Sachen gemäß VGG). Im Fall eines Mangels hat der Verbraucher das Recht auf Verbesserung oder Austausch; das gesetzliche Wahlrecht bleibt unberührt.
Für Unternehmer: Die Gewährleistungsfrist wird auf 12 Monate ab Übergabe beschränkt. Das Recht auf Regress gemäß § 933b ABGB wird ausgeschlossen. Der Unternehmer hat zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war (Ausschluss der Beweislastumkehr gem. § 924 ABGB). Die Wahl des Gewährleistungsbehelfs (Austausch, Reparatur oder Preisminderung) obliegt der FIREVISION Austria GmbH.
15. Garantie
Die von FIREVISION Austria GmbH gewährte Garantie ist eine freiwillige Leistung, es besteht daher kein Rechtsanspruch. Die Inbetriebnahme hat von einem FIREVISION Austria GmbH Werkskundendienst, oder einem Techniker mit Schulungs-Technik-Wartung-Inbetriebnahme-Zertifikat zu erfolgen. Geschieht das nicht, erlischt der Garantieanspruch.
16. Die Gewährleistung bzw. Garantie entfällt bei:
- Schäden durch Feuer, Hochwasser, Blitzschlag, Frost oder andere höhere Gewalt.
- Mutwilliger Beschädigung.
- Unsachgemäßer Reinigung, Bedienung und Wartung.
- Fehlender Energieversorgung und Wassermangel.
- Fehlender Systemtrennung bei der Verwendung nicht sauerstoffdiffusionsdichter Fußbodenrohre.
- Nichtbeachtung der Planungsunterlagen, Bedienungs- und Installationsanleitungen.
- Ein- oder Umbauten am Kessel oder Regelungsanlage durch nicht befugte Personen bzw. Firmen.
- Verfeuerung von Brennstoffen, die ungeeignet sind und gemäß der Bedienungsanleitung nicht angeführt sind.
- Betriebsbedingter Abnutzung von Verschleißteilen.
- Verwenden Sie ausschließlich von FIREVISION Austria GmbH empfohlene bzw. gelieferte Ersatzteile. Bei Nichtbeachtung erfolgt Garantieverlust.
17. Letztverbraucher- (Konsumenten)Geschäfte
Sofern es sich beim Kunden um einen Konsumenten (Letztverbraucher) handelt, gelten die vorstehenden Bedingungen nicht, soweit sie zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen. Gegenüber Verbrauchern wird darauf hingewiesen, dass neben einer allfälligen kürzeren Garantiefrist dem Verbrauch die gesetzliche zweijährige Gewährleistungsfrist in jedem Fall offensteht, sofern nicht im Einzelfall eine zulässige Verkürzung festgelegt wurde.
18. Geistiges Eigentum, Urheberrecht, Geheimnisschutz
Pläne, Skizzen, technische Unterlagen, Prospekte, Abbildungen, Preisinformationen u. dgl. sind geistiges Eigentum von FIREVISION Austria GmbH und dürfen weder vervielfältigt noch ohne schriftliche Zustimmung von FIREVISION Austria GmbH für Dritte zugänglich gemacht werden. Hierzu zählen auch Veröffentlichungen im Internet.
19. Haftungsbeschränkung
Für Verbraucher: Wir haften unbeschränkt für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit (Personenschäden) sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen (ausgenommen Personenschäden).
Für Unternehmer: Die Haftung wird auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, Zinsverlusten sowie von entgangenem Gewinn wird gegenüber Unternehmern gänzlich ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Unternehmer zu beweisen.
20. Geltung, Branchenbedingungen, Ö-Normen und Reihenfolge bei Widersprüchen
Auf das vorliegende Vertragsverhältnis sind (bei Widersprüchen in der nachstehenden Reihenfolge) anzuwenden:
- Die schriftliche Vereinbarung, durch die der Vertrag zustande gekommen ist.
- Diese Bedingungen.
- Die für den von FIREVISION Austria GmbH geltenden Branchenbereiche einschlägigen Geschäftsbedingungen des Fachverbandes.
- Die Ö-Normen mit vornormierten Vertragsinhalten für einzelne Sachgebiete.
- Die einschlägigen Ö-Normen mit vornormierten allgemeinen Vertragsinhalten, insbesondere die Ö-Normen A2060, B2210.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Für Unternehmer wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für unseren Firmensitz in 5325 Plainfeld sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder im Inland beschäftigt sind, gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG (Gericht ihres Wohnsitzes).
22. Datenschutzbestimmungen
Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden bzw. in Zukunft zur Verfügung gestellt werden, durch FIREVISION Austria GmbH für Zwecke des Marketings u. a. durch Einrichtung einer Kundendatei, erfolgen kann. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft vom Kunden widerrufen werden. Näheres siehe Datenschutzerklärung.
23. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der vorliegenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen von Verträgen zwischen FIREVISION Austria GmbH und Kunden bedürfen für ihre Abgeben der Schriftform.
Firevision Austria GmbH · Gewerbestrasse 1/2 · 5325 Plainfeld · Österreich · UID: ATU73493203 · FN 494493x (Landesgericht Salzburg)
